Der vorliegende Frühlingsnewsletter beinhaltet schwerpunktmässig die folgenden Themen: Wissenswertes zum revidierten Schweizer Datenschutzgesetz, Arbeitsrecht – Überstunden oder Überzeit und Personalverleih – was gilt zu beachten. Die auserwählten Themen sind sehr aktuell und brisant. Vor allem das revidierte Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft treten wird, fordert viele Unternehmen zum Handeln. Das neue Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Es ist zu empfehlen, in den Unternehmen eine Bestandesaufnahme der Datenbearbeitung durchzuführen, um anschliessend den datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf feststellen zu können.
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